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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Verkauf von lebenden Zierfischen

 
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf lebender Tiere zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
 
 
§2 Beschaffenheit der Tiere
(1) Die Tiere werden nach bestem Wissen und Gewissen gesund, futterfest und transportfähig versendet.
(2) Es handelt sich um lebende Tiere, deren Entwicklung und Verhalten von zahlreichen Faktoren abhängt und nicht vollständig vorhersehbar ist.
 
 
§3 Versand und Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt unter geeigneten Bedingungen (z. B. isolierte Verpackung, Sauerstoffversorgung, angepasste Temperatur).
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Käufer auf diesen über, soweit gesetzlich zulässig.
 
 
§4 Lebendankunft und Mängelanzeige
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Sendung unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.
(2) Transportschäden oder offensichtlich verendete Tiere sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Zustellung, unter Vorlage geeigneter Nachweise (Foto/Video der ungeöffneten Transportverpackung und der Tiere) zu melden.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt die Lieferung hinsichtlich äußerlich erkennbarer Mängel als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
 
 
§5 Pflichten des Käufers (Haltung & Eingewöhnung)
(1) Der Käufer verpflichtet sich, die Tiere fachgerecht einzugewöhnen (z. B. Temperaturangleichung, Wasserwerte).
(2) Der Käufer stellt geeignete Haltungsbedingungen sicher (insbesondere Wasserqualität, Temperatur, Besatzdichte).
(3) Schäden oder Verluste, die auf ungeeignete Haltungsbedingungen oder unsachgemäße Eingewöhnung zurückzuführen sind, begründen keine Ansprüche.
 
 
§6 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Bei lebenden Tieren beschränkt sich die Gewährleistung auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlagen.
(3) Eine Haftung für Entwicklungen nach der Übergabe, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 
 
§7 Haftungsbeschränkung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
 
 
§8 Besonderheiten bei lebenden Tieren
Lebende Tiere reagieren empfindlich auf Transport und Umgebungsveränderungen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann eine spätere Entwicklung (z. B. Erkrankung oder Tod) nicht ausgeschlossen werden.
 
 
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
 
§10 Dokumentationspflicht des Käufers (Eingewöhnung)  
 
(1) Zur Sicherstellung einer sachgerechten Eingewöhnung und zur Klärung möglicher Gewährleistungsfälle verpflichtet sich der Käufer, den Zustand der Tiere unmittelbar nach Erhalt sowie den Eingewöhnungsprozess in geeigneter Form zu dokumentieren (insbesondere durch Videoaufnahmen).  
 
(2) Die Dokumentation soll insbesondere den Zustand der Tiere bei Ankunft, das Öffnen der Transportverpackung sowie die einzelnen Schritte der Eingewöhnung (z. B. Temperaturangleichung und Wasserzugabe) zeitlich nachvollziehbar wiedergeben.  
 
(3) Der Käufer hat diese Nachweise im Falle einer Reklamation auf Verlangen vorzulegen.  
 
(4) Erfolgt keine entsprechende Dokumentation, kann dies bei der Prüfung von Ansprüchen zu Lasten des Käufers berücksichtigt werden, insbesondere wenn eine nachträgliche Klärung der Ursachen (z. B. Haltungsfehler oder Transportschäden) dadurch nicht mehr möglich ist.
 
 
§ 11 Widerrufsrecht bei Sonderanfertigungen / Sonderbestellungen
 
(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung oder Beschaffung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.  
 
(2) Dies gilt insbesondere für:  
- lebende Tiere, die auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers individuell beschafft, reserviert oder importiert werden (Sonderbestellungen),  
- Aquarien, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden (z. B. Sondermaße, Sonderanfertigungen, individuelle Bohrungen oder technische Anpassungen),  
- sonstige individuell konfigurierte Produkte.  
 
(3) Für Standardware, insbesondere serienmäßig hergestellte Aquarien ohne kundenspezifische Anpassungen, bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht unberührt.  
 
(4) Mit Auftragserteilung bestätigt der Käufer, dass es sich – soweit zutreffend – um eine individuelle Sonderanfertigung bzw. Sonderbestellung handelt und ein Widerrufsrecht insoweit ausgeschlossen ist.
 
 
§ 12 Rückgabe und Widerruf bei lebenden Tieren
 
(1) Eine Rückgabe von lebenden Tieren (insbesondere Zierfischen) ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Verderblichkeit der Ware sowie aus Gründen des Tierschutzes.  
 
(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von lebenden Tieren, sofern diese auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers individuell beschafft oder als Sonderbestellung bestellt wurden.  
 
(3) Unabhängig davon bleiben gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt. Eine Rücksendung lebender Tiere im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen ist jedoch ausgeschlossen; eine etwaige Abwicklung erfolgt ausschließlich nach individueller Vereinbarung.  
 
(4) Der Käufer erklärt sich mit Vertragsschluss ausdrücklich damit einverstanden, dass eine Rücksendung lebender Tiere nicht erfolgt.
 
 
§ 13 Käuferschutz und Zahlungsfristen bei lebenden Tieren
 
(1) Wird nach Kauf ein Käuferschutz oder eine Rückerstattung beantragt, ist der Käufer verpflichtet, die Tiere im gleichen lebendigen und gesunden Zustand wie bei Erhalt unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben.
 
(2) Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, verliert er jeden Anspruch auf Rückerstattung und ist verpflichtet, die volle Kaufsumme an den Verkäufer zu zahlen.
 
(3) Sämtliche Kosten für den Rückversand der Tiere trägt der Käufer.
 
(4) Der Verkäufer haftet nicht für das Wohlbefinden der Tiere nach erfolgter Lieferung und nach einer angemessenen Eingewöhnungszeit.
 
(5) Zahlungen, die nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgen, ziehen eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Kaufpreises nach sich, zusätzlich zu Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB).
 
(6) Diese Regelungen gelten ausdrücklich für alle Zahlungs- und Rückgabefälle im Zusammenhang mit lebenden Tieren und schließen sonstige Ansprüche des Käufers aus, soweit gesetzlich zulässig.
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